Gastpiloten Regelung 2025
Gastpiloten sind immer herzlich willkommen!
Der Gastpilot muss sich beim Windenfahrer vor dem ersten Flug anmelden (Lizenz + Versicherungsnachweis + Enthaftungserklärung) und auch dort die Schleppgebühren bezahlen (Siehe Zahlmethoden unten).
Die Flugausrüstung muß gemäß LuftGerPV§10 mustergeprüft und nachgeprüft sein und es muß eine gültige Halter-Haftpflichtversicherung bestehen.
Um weiterhin einen entspannten und geregelten Flugbetrieb zu gewährleisten, ist aufgrund stark angestiegener Mitgliederzahlen die Gastpilotenanzahl begrenzt worden. Grundsätzlich gilt bei mehr als 12 angemeldeten Mühlenfliegern , dass keine Gastpiloten am Flugbetrieb teilnehmen können. Bei weniger als 12 angemeldeten Mühlenfliegern können sich Gastpiloten über unseren i-treff anmelden. Für einen iTreff-Zugang bitte Mail an: post[at]muehlenflieger[Punkt]de
Achtung jeder Gastpilot muss sich am Flugtag spätestens gegen 10.00 Uhr morgens nochmals vergewissern, ob Flugbetrieb für Gastpiloten möglich ist.
Ausnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Schleppgebühren 2025
- Vereinsmitglieder ohne Flatrate, Mitglieder des GSC Teuto: 8,- €/Schlepp
- Gastpiloten: 10,- €/Schlepp
- Gastpiloten ab dem dritten Schlepp: 5,-€/Schlepp
- Stufenschlepp: 15,-€
- Stufenschlepp ab dem vierten Schlepp: 10,-€/Schlepp
Zahlungsmethoden
Bitte dem Windenfahrer die Zahlungsbestätigung unaufgefordert vorzeigen!
- SEPA Echtzeitüberweisung:
Volksbank Schnathorst IBAN: DE13 4909 2650 0080 2425 10 - PayPal
- –
Bar an der WindeBarzahlung ist leider nicht mehr möglich!